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Aktuell im Jahr 2008 suchen wir interessierte Bürger, die mit uns
16 Landtagswahlen Bundestagswahl und EU-Wahl
voranbringen wollen. Bitte melden Sie sich auch
auf www.ub-bundesverband.de dazu.
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Ihre Spende ist wichtig

Die Unabhängige Bürgerpolitik ist eine Partei. Es gelten
die üblichen Regelungen für Partei-Spenden. Ihre Spende hilft uns
sehr viel mehr als den bekannten grossen Parteien. Das
Ziel "Die Unabhängigen" in Landtage und letztlich in den Bundestag
hineinzubringen, ist unterstützenswert!
Empfänger: Unabhängige Bürgerpolitik

Betreff: Spende von Vorname Nachname (oder Firma) Adresse
Konto 4008537900

Bankleitzahl 43060967 bei der Gemeinschaftsbank in Bochum

IBAN DE94 43060967 4008537900 BIC GENO DE M1 GLS
Konto 3095827

Bankleitzahl 83094495 bei der Ethikbank in Eisenberg
Konto 4440820

Bankleitzahl 83065410 bei der Skatbank in Altenburg
Es ist erbeten, dass Sie zur Überweisung eine zusätzliche
Mitteilung senden, wenn Sie weitere Infos
und insbesondere Spenden-Bescheinigungen haben möchten.
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[demnächst]
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Was man über Spenden wissen sollte
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Es gibt verschiedene Arten von Gemeinnützigkeit

Die Finanzämter haben natürlich laufend damit zu tun, die
Spenden-Bescheinigungen durchzusehen. Die
grossen gemeinnützigen Organisationen stehen in einem jährlich
aktualisierten Adressen-Katalog. Dagegen sind örtliche Vereine
nur dem jeweiligen Finanzamt bekannt.

Die "Unabhängige Bürgerpolitik" (UB) zählt
aber zu den überregionalen, also somit zu den "Grossen" Organisationen!

Für den Fall, dass Ihr Finanzamt noch keinen neuen Verzeichnis-Katalog
hat, werden wir hier zusätzlich ein Spenden-Info anfügen. Damit
sollte Ihr Finanzamt ganz sicher zufrieden sein.

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[demnächst]
Kleinst-Spenden

Bis zu maximal 200 Euro ist Ihr Überweisungs-Beleg ausreichend.
Möchten Sie jedoch in Unterlagen zur Einkommen-Steuer keinen Konto-Auszug
einfügen, so können Sie von uns eine Spenden-Bescheinigung
trotzdem erhalten.

Tipp-1: Erst Konto-Auszug erstellen, dann die
Spende überweisen, danach erneut Konto-Auszug erstellen.
Damit erhalten Sie einen Ausdruck, der nur
die Spende ausweist!

Tipp-2: Bei Online-Konten ist es zumeist
möglich, für eine einzelne Buchung auch ein einzelnes
Auszugs.pdf zu erhalten!
Spenden von Firmen

Da die regierenden Parteien gerne auch Spenden von Firmen
erwarten, ist dies auch recht einfach geregelt. Auch die "Unabhängige Bürgerpolitik" (UB)
ist unterstützenswert! Die Spende zählt als Betriebsausgabe.
Veröffentlichungspfichtige Gross-Spenden

Partei-Spenden sind ab 10.000 Euro in einer
Veröffentlichungs-Liste vom Bundestagspräsidenten
aufzuführen. Wenn Sie 500.000 Euro an die UB spenden, dann werden
Sie in der Spender-Liste ganz oben stehen. Aber noch nicht ganz
auf der Spitzenposition, die im Bereich von 1 Million Euro liegt.
Gelegentlich werden die Spenderlisten auch in der Presse
abgedruckt.
Unzulässigkeit von Anonym-Spenden

Da Anonym-Spenden nicht zulässig sind, ist die Angabe erbeten
Betreff: Spende von Vorname Nachname (oder Firma) Adresse
denn andernfalls müssten wir es als Fehl-Buchung ansehen.
Höchstgrenzen in der Einkommens-Steuer

Die Steuerermässigung der Einkommensteuer
beträgt 50 % für eine Spende bis 1650 Euro (und bei zusammen veranlagten
Ehepartnern 3300 Euro). Es wird somit die Steuerschuld um 825 Euro
(bzw. 1650 Euro) gemindert. Hierüber hinausgehende Spenden können als
Sonderausgaben geltend gemacht werden, nämlich nochmal in derselben Höhe.
Insgesamt kann eine Person 3300 Euro (bzw. Ehepartner 6600 Euro)
steuerbegünstigt pro Jahr spenden im Sinne von Einkommensteuergesetz
§§ 10b und 34g.
Mitglieder-Beiträge

Auch für Mitglieder-Beiträge den Überweisungs-Zweck eintragen
Betreff: Spende von Vorname Nachname (oder Firma) Adresse
da andernfalls dies nicht als gültige Spende gewertet werden
kann. Die Übersicht, wie man sich einstufen sollte, finden Sie hier:
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[demnächst]
Sachspenden

Mit Sachspenden-Bescheinigungen lassen sich viele sinnvolle Dinge
erfassen, wie Werbe-Platz, Info-Verteilung, Werbe-Kreativität,
Kampagnen-Unterstützung, Medien-Präsens oder auch ein Veranstaltungs-
Service. Jede Hilfe ist willkommen, um die UB der Öffentlichkeit
vorstellen zu können!
Warum Parteien bedürftig sind

Die grossen Parteien sind sicherlich nicht bedürftig. Die
grossen Parteien haben die Regelungen "für sich selbst" natürlich
günstig gestaltet. Jene erhalten allein durch die Wähler-Stimmen
ein Stimmen-Geld von 12,75 Euro für einen 5-Jahres-Zeitraum.
Als neue und kleine Partei ist für uns die Gefahr immer gross, dass
wir die Zuschuss-Berechtigung verpassen. Beispielsweise erhielten
von über 60 zuerst gestarteten kleinen Parteien alle (bis auf 2 rechte Parteien) keinen
einzigen Cent aus der Bundestagswahl 2005. Es gibt immer
öfter Landtags-Wahlen, welche nur den grossen Parteien
die Kassen füllen.
Weitere Fragen

Für weitere Fragen
bitte einfach eine Mitteilung senden!
Bitte benachrichtigen Sie uns, falls Sie in den Infos einen Fehler
entdecken sollten!
Bearbeitungs-Stand 6.5.2008
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Spenden-Konto

Unabhängige Bürgerpolitik
Betreff Spende

Konto 4008537900
BLZ 43060967 Gemein-
schaftsbank

Konto 3095827
BLZ 83094495 Ethikbank

Konto 4440820
BLZ 83065410 Skatbank

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