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UB Unabhängige Bürgerpolitik
 
Aktuell im Jahr 2008 suchen wir interessierte Bürger, die mit uns 16 Landtagswahlen Bundestagswahl und EU-Wahl voranbringen wollen. Bitte melden Sie sich auch auf www.ub-bundesverband.de dazu.
 
 
 Spenden 
 
 
Ihre Spende ist wichtig

Die Unabhängige Bürgerpolitik ist eine Partei. Es gelten die üblichen Regelungen für Partei-Spenden. Ihre Spende hilft uns sehr viel mehr als den bekannten grossen Parteien. Das Ziel "Die Unabhängigen" in Landtage und letztlich in den Bundestag hineinzubringen, ist unterstützenswert!
 
Empfänger: Unabhängige Bürgerpolitik

Betreff: Spende von Vorname Nachname (oder Firma) Adresse
 
Konto 4008537900

Bankleitzahl 43060967 bei der Gemeinschaftsbank in Bochum

IBAN DE94430609674008537900  BIC GENO DE M1 GLS
 
Konto 3095827

Bankleitzahl 83094495 bei der Ethikbank in Eisenberg
 
Konto 4440820

Bankleitzahl 83065410 bei der Skatbank in Altenburg
 
Es ist erbeten, dass Sie zur Überweisung eine zusätzliche
Mitteilung senden, wenn Sie weitere Infos und insbesondere Spenden-Bescheinigungen haben möchten.
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[demnächst]
 
 
 
 Was man über Spenden wissen sollte 
 
 
Es gibt verschiedene Arten von Gemeinnützigkeit

Die Finanzämter haben natürlich laufend damit zu tun, die Spenden-Bescheinigungen durchzusehen. Die grossen gemeinnützigen Organisationen stehen in einem jährlich aktualisierten Adressen-Katalog. Dagegen sind örtliche Vereine nur dem jeweiligen Finanzamt bekannt.

Die "Unabhängige Bürgerpolitik" (UB) zählt aber zu den überregionalen, also somit zu den "Grossen" Organisationen!

Für den Fall, dass Ihr Finanzamt noch keinen neuen Verzeichnis-Katalog hat, werden wir hier zusätzlich ein Spenden-Info anfügen. Damit sollte Ihr Finanzamt ganz sicher zufrieden sein.

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[demnächst]
 
 
Kleinst-Spenden

Bis zu maximal 200 Euro ist Ihr Überweisungs-Beleg ausreichend. Möchten Sie jedoch in Unterlagen zur Einkommen-Steuer keinen Konto-Auszug einfügen, so können Sie von uns eine Spenden-Bescheinigung trotzdem erhalten.

Tipp-1: Erst Konto-Auszug erstellen, dann die Spende überweisen, danach erneut Konto-Auszug erstellen. Damit erhalten Sie einen Ausdruck, der nur die Spende ausweist!

Tipp-2: Bei Online-Konten ist es zumeist möglich, für eine einzelne Buchung auch ein einzelnes Auszugs.pdf zu erhalten!
 
Spenden von Firmen

Da die regierenden Parteien gerne auch Spenden von Firmen erwarten, ist dies auch recht einfach geregelt. Auch die "Unabhängige Bürgerpolitik" (UB) ist unterstützenswert! Die Spende zählt als Betriebsausgabe.
 
Veröffentlichungspfichtige Gross-Spenden

Partei-Spenden sind ab 10.000 Euro in einer Veröffentlichungs-Liste vom Bundestagspräsidenten aufzuführen. Wenn Sie 500.000 Euro an die UB spenden, dann werden Sie in der Spender-Liste ganz oben stehen. Aber noch nicht ganz auf der Spitzenposition, die im Bereich von 1 Million Euro liegt. Gelegentlich werden die Spenderlisten auch in der Presse abgedruckt.
 
Unzulässigkeit von Anonym-Spenden

Da Anonym-Spenden nicht zulässig sind, ist die Angabe erbeten
Betreff: Spende von Vorname Nachname (oder Firma) Adresse
denn andernfalls müssten wir es als Fehl-Buchung ansehen.
 
Höchstgrenzen in der Einkommens-Steuer

Die Steuerermässigung der Einkommensteuer beträgt 50 % für eine Spende bis 1650 Euro (und bei zusammen veranlagten Ehepartnern 3300 Euro). Es wird somit die Steuerschuld um 825 Euro (bzw. 1650 Euro) gemindert. Hierüber hinausgehende Spenden können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, nämlich nochmal in derselben Höhe. Insgesamt kann eine Person 3300 Euro (bzw. Ehepartner 6600 Euro) steuerbegünstigt pro Jahr spenden im Sinne von Einkommensteuergesetz §§ 10b und 34g.
 
Mitglieder-Beiträge

Auch für Mitglieder-Beiträge den Überweisungs-Zweck eintragen
Betreff: Spende von Vorname Nachname (oder Firma) Adresse
da andernfalls dies nicht als gültige Spende gewertet werden kann. Die Übersicht, wie man sich einstufen sollte, finden Sie hier:
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[demnächst]
 
Sachspenden

Mit Sachspenden-Bescheinigungen lassen sich viele sinnvolle Dinge erfassen, wie Werbe-Platz, Info-Verteilung, Werbe-Kreativität, Kampagnen-Unterstützung, Medien-Präsens oder auch ein Veranstaltungs- Service. Jede Hilfe ist willkommen, um die UB der Öffentlichkeit vorstellen zu können!
 
Warum Parteien bedürftig sind

Die grossen Parteien sind sicherlich nicht bedürftig. Die grossen Parteien haben die Regelungen "für sich selbst" natürlich günstig gestaltet. Jene erhalten allein durch die Wähler-Stimmen ein Stimmen-Geld von 12,75 Euro für einen 5-Jahres-Zeitraum. Als neue und kleine Partei ist für uns die Gefahr immer gross, dass wir die Zuschuss-Berechtigung verpassen. Beispielsweise erhielten von über 60 zuerst gestarteten kleinen Parteien alle (bis auf 2 rechte Parteien) keinen einzigen Cent aus der Bundestagswahl 2005. Es gibt immer öfter Landtags-Wahlen, welche nur den grossen Parteien die Kassen füllen.
 
Weitere Fragen

Für weitere Fragen bitte einfach eine Mitteilung senden!
 
 
Bitte benachrichtigen Sie uns, falls Sie in den Infos einen Fehler entdecken sollten!
 
 
Bearbeitungs-Stand 6.5.2008
 
 
 
 
 
 



 

   Spenden-Konto

  Unabhängige Bürgerpolitik
  Betreff Spende

  Konto 4008537900
  BLZ 43060967 Gemein-
  schaftsbank

  Konto 3095827
  BLZ 83094495 Ethikbank

  Konto 4440820
  BLZ 83065410 Skatbank

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